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   BSG, 26.04.1990 - 2 RU 54/89   

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https://dejure.org/1990,23698
BSG, 26.04.1990 - 2 RU 54/89 (https://dejure.org/1990,23698)
BSG, Entscheidung vom 26.04.1990 - 2 RU 54/89 (https://dejure.org/1990,23698)
BSG, Entscheidung vom 26. April 1990 - 2 RU 54/89 (https://dejure.org/1990,23698)
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (6)

  • BSG, 22.06.1976 - 8 RU 148/75

    Freizeitveranstaltung - Fortbildungsveranstaltung - Besuch desOktoberfestes -

    Auszug aus BSG, 26.04.1990 - 2 RU 54/89
    Es kommt vielmehr auch hier darauf an, ob die unfallbringende Betätigung jeweils in einem rechtlich wesentlichen inneren Zusammenhang mit dem Beschäftigungsverhältnis steht (BSG SozR 2200 § 548 Nr. 21, § 762 Nr. 2, § 539 Nr. 110).

    48, 51; 39, 180, 181; BSG SozR 2200 § 548 Nr. 21; Brackmann aaO S 481 v/w mwN).

  • BSG, 06.04.1989 - 2 RU 69/87

    Fahrunsicherheit - Fahruntüchtigkeit - Wegeunfall - Heimweg - Arbeitsunfall

    Auszug aus BSG, 26.04.1990 - 2 RU 54/89
    Das Revisionsgericht kann nur prüfen, ob das Tatsachengericht gegen Denkgesetze oder allgemeine Erfahrungssätze verstoßen hat, und ob es das Gesamtergebnis des Verfahrens berücksichtigt hat (s Urteil des Senats vom 6. April 1989 - 2 RU 69/87 -).
  • BSG, 28.06.1988 - 2 RU 60/87

    Unfallversicherung - Ausland

    Auszug aus BSG, 26.04.1990 - 2 RU 54/89
    Zunächst muß also eine sachliche Verbindung mit der im Gesetz genannten versicherten Tätigkeit und dem Beschäftigungsverhältnis (§ 539 Abs. 1 Nr. 1 RVO) bestehen, der sog innere Zusammenhang, der es rechtfertigt, das betreffende Verhalten der versicherten Tätigkeit zuzurechnen (BSGE 63, 273, 274; BSG SozR 2200 § 548 Nr. 82).
  • BSG, 30.07.1958 - 2 RU 177/55

    Anspruch auf Leistungen aus der gesetzlichen Unfallversicherung auf Grund eines

    Auszug aus BSG, 26.04.1990 - 2 RU 54/89
    Spaziergänge in der Freizeit einerseits gehören in der Regel zu den Betätigungen, bei denen es an der rechtlich wesentlichen inneren Beziehung zur versicherten Tätigkeit fehlt (BSGE 8, 48, 50), es sei denn, dieser war aus besonderen Gründen notwendig (BSG SozR 2200 § 539 Nr. 110).
  • BSG, 13.02.1975 - 8 RU 86/74

    Versicherungsschutz - Unfallversicherung - Dienstreise - Eigenwirtschaftliche

    Auszug aus BSG, 26.04.1990 - 2 RU 54/89
    48, 51; 39, 180, 181; BSG SozR 2200 § 548 Nr. 21; Brackmann aaO S 481 v/w mwN).
  • BSG, 09.12.1976 - 2 RU 145/74
    Auszug aus BSG, 26.04.1990 - 2 RU 54/89
    Die für Geschäfts- und Dienstreisen maßgebenden Kriterien zur Abgrenzung der rein persönlichen von den unter Versicherungsschutz stehenden Betätigungen des Versicherten außerhalb des Betriebsortes (s Brackmann, Handbuch der Sozialversicherung, 11. Aufl, S 481 v ff mwN aus Rechtsprechung und Schrifttum) gelten grundsätzlich entsprechend auch für einen Fall der vorliegenden Art, in dem ein Beschäftigter von seinem Dienstherrn zu einem auswärts stattfindenden, in seinen beruflichen Wirkungskreis fallenden Fortbildungslehrgang abgeordnet wird (BSG Urteil vom 9. Dezember 1976 - 2 RU 145/74 - in: BG 1977, 484, 485).
  • BSG, 19.08.2003 - B 2 U 43/02 R

    Arbeitsunfall - Dienstreise - Unterkunft - Weg - Nahrungsaufnahme

    Allerdings kann auch bei nicht unmittelbar zur versicherten Tätigkeit gehörenden Verrichtungen ein rechtlich wesentlicher Zusammenhang mit der versicherten Tätigkeit am Ort der auswärtigen Betätigung in der Regel eher anzunehmen sein, als am Wohn- oder Betriebsort (vgl allgemein: BSGE 8, 48, 49 ff; BSGE 39, 180, 181 = SozR 2200 § 548 Nr. 7; BSG SozR 3-2200 § 548 Nr. 3 sowie Brackmann/Krasney, SGB VII, § 8 RdNr 88, 100; Versicherungsschutz bejaht: BSG Urteil vom 25. März 1964 - 2 RU 123/61 -, BG 1964, 373: Weg in einem Restaurant zur Wiederaufnahme der versicherten Tätigkeit; BSGE 50, 100 = SozR 2200 § 548 Nr. 50: Wege nach einem längeren Gaststättenaufenthalt; BSG Urteil vom 26. April 1990 - 2 RU 54/89 -: Erkunden der örtlichen Verhältnisse eines Tagungshotels; verneint: BSG SozR 2200 § 548 Nr. 95: Saunabesuch; BSG SozR 2200 § 539 Nr. 110: Spaziergang).
  • LSG Hessen, 03.02.1999 - L 3 U 1028/98

    Arbeitsunfall - innerer Zusammenhang - auswärtiger Lehrgang - Nahrungsaufnahme -

    Nach den von der Rechtsprechung für den Versicherungsschutz auf Dienst- und Geschäftsreisen außerhalb des Betriebsortes entwickelten Grundsätzen, die auch für die Teilnahme an auswärtigen Schulungen/Lehrgängen in Auswirkung des Beschäftigungs- bzw. Ausbildungsverhältnisses auf Veranlassung des Arbeitgebers u.a. mit internatsmäßiger Unterbringung gelten (BSG, Urteile vom 29. August 1974 -- 2 RU 189/72 --, 9. Dezember 1976 -- 2 RU 145/74 --, 26. Januar 1983 -- 9b/8 RU 38/81 --, 26. April 1990 -- 2 RU 54/89 --), ist auch während einer Dienstreise der Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung nicht schlechthin und "rund um die Uhr" bei jeder Betätigung schon deshalb ohne weiteres gegeben, weil sich der Reisende bedingt durch die Ausführung der Dienstreise außerhalb seines Wohn- und Beschäftigungsortes aufhalten und bewegen muß.

    Der Versicherungsschutz entfällt jedoch, wenn der Reisende sich rein persönlichen, von der Betriebstätigkeit -- hier Lehrgangsteilnahme -- und den Besonderheiten des Aufenthalts nicht mehr wesentlich beeinflußten Belangen widmet (BSG SozR 3-2200 § 539 Nr. 17; SozR 3-2200 § 548 Nr. 32; SozR 2200 § 548 Nr. 95; SozR 2200 § 539 Nr. 110; BSG, Urteil vom 26. April 1990 -- 2 RU 54/89 --).

  • LSG Bayern, 06.11.2017 - L 3 U 52/15

    Tod im Hotelzimmer bei Dienstreise

    Der Versicherungsschutz während einer Dienstreise kann sich daher auch auf solche Tätigkeiten erstrecken, die sonst dem privaten Bereich zuzurechnen sind (BSG, Urteil vom 12.06.1990 - 2 RU 57/89 -, SozR 3-2200 § 548 Nr. 3, Rn. 16; BSG, Urteil vom 25.03.1964 - 2 RU 123/61 - in BG 1964, 373 zu Wegen in einem Restaurant; BSGE 50, 100 zu Wegen nach einem längeren Gaststättenaufenthalt; BSG, Urteil vom 26.04.1990 - 2 RU 54/89 - zum Erkunden der örtlichen Verhältnisse eines Tagungshotels).
  • BSG, 12.06.1990 - 2 RU 57/89

    Unfallversicherungsschutz auf Dienstreisen

    Der Versicherungsschutz während einer Dienstreise kann sich daher auch auf solche Tätigkeiten erstrecken, die sonst dem privaten Bereich zuzurechnen sind (vgl. BSG, Urteil vom 25. März 1964 - 2 RU 123/61 - in BG 1964, 373 zu Wegen in einem Restaurant; BSGE 50, 100 zu Wegen nach einem längeren Gaststättenaufenthalt; BSG, Urteil vom 26. April 1990 - 2 RU 54/89 - zum Erkunden der örtlichen Verhältnisse eines Tagungshotels).
  • LSG Bayern, 27.05.2009 - L 2 U 213/08

    Gesetzliche Unfallversicherung - Wegeunfall - sachlicher Zusammenhang - Abweichen

    Das BSG hat in seinem Urteil 26.04.1990 (2 RU 54/89) den Versicherungsschutz für einen ersten Orientierungsgang um das Hotel bejaht.
  • LSG Bayern, 10.01.2001 - L 2 U 240/98

    Anerkennung eines Verkehrsunfalls als Arbeitsunfall; Begriff des Arbeitsunfalls

    Nach dem in der gesetzlichen Unfallversicherung geltenden Grundsatz der objektiven Beweislast geht die Unerweislichkeit einer Tatsache zu Lasten desjenigen Verfahrensbeteiligten, der aus dieser Tatsache Rechte für sich ableitet (vgl. BSG vom 28.06.1984 - 2 RU 54/89 mit weiteren Nachweisen).
  • LSG Baden-Württemberg, 10.05.2012 - L 1 U 4738/11
    Ist der Beschäftigte infolge der auswärtigen Tätigkeit gezwungen, zur Nahrungsaufnahme erst einen längeren Weg zurückzulegen, dann ist folglich auch dieser Weg dem Unfallversicherungsschutz unterstellt (vgl allgemein: BSGE 8, 48, 49 ff; BSGE 39, 180, 181 = SozR 2200 § 548 Nr. 7; BSG SozR 3-2200 § 548 Nr. 3 sowie Brackmann/Krasney, SGB VII, § 8 RdNr 88, 100; Versicherungsschutz bejaht: BSG Urteil vom 25. März 1964 - 2 RU 123/61 -, BG 1964, 373: Weg in einem Restaurant zur Wiederaufnahme der versicherten Tätigkeit; BSGE 50, 100 = SozR 2200 § 548 Nr. 50: Wege nach einem längeren Gaststättenaufenthalt; BSG Urteil vom 26. April 1990 - 2 RU 54/89 -: Erkunden der örtlichen Verhältnisse eines Tagungshotels; verneint: BSG SozR 2200 § 548 Nr. 95, Saunabesuch; BSG SozR 2200 § 539 Nr. 110: Spaziergang).
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